HAFL – meine Blog-Lizenz

80 veröffentlichte Posts. Sagt mein WordPress-Dashboard. Abgesehen davon, dass ich die Zahl 80 jetzt in der Vorwinter-Zeit immer gerne kippen würde, damit die zwei kleinen Schneebälle von links nach oben rutschen und auf dem dicken Schneeball statisch etwas sicherer lagern würden – ich hab immer Angst, die kullern sonst weg – abgesehen davon also, beeindruckt mich diese Zahl auch als solche. Achtzigmal hab ich mich also überwunden, den “Publish”-Button zu drücken, um die Welt zu bereichern, ob sie nun bereichert werden will oder nicht.

Und immer ohne Gebrauchsanweisung für die Welt. Sicher, dass man das lesen kann, werden einige kapiert haben. Aber, mal ehrlich, das ist doch eine Technologie von gestern. Heute kann und soll doch der Nutzer ganz andere Vorteile aus so einer Veröffentlichung ziehen. Mitarbeiten, kommentieren, verbessern, fremde Gedanken aufgreifen, anreichern und wieder einreihen in den weltweiten Austausch von Gedanken, Theorien, Rezepten – vor allem Rezepten – auf dass eine neue, bessere Welt entsteht, basierend auf der Intelligenz der Masse, nicht vorgegeben von Experten, sondern selbst aufgebaut, vernetzt und verfeinert. Ach, schöne neue Welt! Dass ich das noch miterleben darf!

Andererseits ist da das Urheberrechtsgesetz. Und der Schutz des (geistigen) Eigentums. Und die Juristerei. Und das Abmahnwesen. Und unsere Justizministerin. Und ich hab keinen Schimmer, wann ich mich strafbar mache und ob ich ins Gefängnis will, bloß wegen einer schönen neuen Welt.

Eine meiner Stärken ist ja: Trübsal blasen. Leider hilft das aber auch nicht weiter. Deshalb mach ich mal den Anfang und stelle ab sofort und rückwirkend alle Posts in diesem Blog unter die “Hände-Abfaul-Lizenz (HAFL)”. Wie alle großen Ideen kommt auch diese ohne Kleingedrucktes aus und geht ganz einfach so:

Hände-Abfaul-Lizenz (HAFL)

Jeder darf mit den hier veröffentlichten Inhalten und Bildern alles machen. Aber der erste, der versucht, damit – in welcher Form auch immer – Geld zu verdienen, den treffe ein Fluch: die Hände sollen ihm abfaulen und die Nase nach innen wachsen – bis in die dritte Generation!

So, und weil das ein juristischer Text ist, bedarf es natürlich noch einiger Erläuterungen. Weil für einen Juristen “alles” ja ein eher unscharfer Begriff ist, der je nach Betrachtungsweise in der Bedeutung changiert zwischen “absolut nichts” und “ausnahmslos jedes Ding”, möchte ich in ein paar Beispielanwendungen erläutern, was damit gemeint ist.

Anfangen kann man zum Beispiel damit, sich einzelne Buchstaben auszuleihen. Vokale erfreuen sich dabei einer großen Beliebtheit, aber auch mit Konsonanten lassen sich ganz ansehnliche Wörter oder gar Sätze bilden, wenn auch bevorzugt in osteuropäischen Sprachen (Smrž pln skvrn zvlhl z mlh. -Die Morchel voll von Flecken ist von den Nebeln feucht geworden. (21 Buchstaben)). Am meisten bewährt hat sich aber eine ausgewogene Mischung aus beiden Buchstabenarten – it’s up to you.

Fortgeschrittene können sich am Ausleihen und Weiterverarbeiten ganzer Wörter versuchen. Beim Wort “Frischfleisch” zum Beispiel kann man versuchsweise mal alle Vokale weglassen: “Frschflsch”. Und dank der Redundanz der deutschen Sprache leidet dadurch die Verständlichkeit kaum. Schwieriger wird es da schon, wenn man die Vokale durch andere ersetzen will, das “i” zum Beispiel durch ein “o”: “Froschfleosch” könnte schon zu leichten Missverständnissen führen. Ähnlichen Gefahren würden man sich aussetzen, wenn man alle “r”-Laute eliminieren wollte: “Fischfleisch” führt nahezu unweigerlich zu anderen Konnotationen. Aber auch dieses kann man natürlich machen, wenn man im semantischen Umfeld darauf achtet, dass z.B. das Wort “Kümmel” durch “Safran” ersetzt wird. Viel mehr ist eigentlich gar nicht nötig und voila: ein neuer Post, entstanden aus der Intelligenz der Masse und ein Schritt weiter in Richtung “Mehr Spaß auf dem Teller dank Crowd Wisdom”.

Experten können natürlich in ganz andere Dimensionen vorstoßen. Ganze Absätze – durch einen Zufallszahlengenerator gejagt – lassen sich leicht wiederverwenden. Am Beispiel eines der oberen Absätze: “Trübsal, Blasen hilft ja – deshalb Anfang, sofort.” Keine Angst, auch unter Food-Bloggern gibt es Surrealisten!

Ach ja: und “Geld verdienen” sollte man nicht zu eng fassen. Auch das Aufblasen des Ego sollte zur Abwendung des Fluches möglichst unterlassen werden. In der Version HAFL 2.0 wird daran noch zu arbeiten sein. Aber da im weiteren Verlauf der Lizenz der irdischen Gerichtsbarkeit weitgehend die Zuständigkeit entzogen wird, bleibt es vorläufig jedem selbst überlassen, welche genauen Tätigkeiten er unter diesem Begriff subsummieren mag.

Was ich aber eigentlich fragen wollte: Ist Nachkochen eine Urheberrechtsverletzung?

5 Gedanken zu „HAFL – meine Blog-Lizenz“

    • Nein, Turbohausfrau. Wenn ich solche, wie sagt man denn – Knödel aus altem Brot mit einem “n” in der Mitte … also dann würdest du höchstens erschossen, wenn du sie – also mich! – kritisierst.

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