Mir zahled nix

Gestern (am Dienstag) fand ich in der SZ den netten kleinen Beitrag “Beim Trinken genießen“, den ich gerne hier rechts in der Spalte Gerne gelesen verlinkt hätte. Für einen Link kann ich aber nicht auf das Zeitungsexemplar auf dem Küchentisch verweisen, vor allem weil Frau T. dafür sorgen wird, dass es nicht sehr lange das “Zeitungsexemplar auf dem Küchentisch” bleiben wird. Und wie die Erfahrung zeigt, wird Google noch ein paar neue Algorithmen erfinden müssen, um den dann tatsächlichen Aufenthalts- und Fundort ausfindig machen zu können.

In den Online-Auftritt der SZ hat es der kleine Text aber wohl nicht geschafft. Also kein Link. Ist vielleicht auch besser. Die Bundesregierung bastelt ja gerade am neuen Leistungsschutzrecht. Wer weiß, was da für Kosten auf mich zukommen könnten.

Also vielleicht ein Zitat? Ist das erlaubt? Hat jemand einen Überblick über die Urteile zum Urheberrecht im Internet? Sicher nicht der ganze Artikel, das würde auch gar nicht in die rechte Spalte passen. Aber ein Ausschnitt, wie viele Wörter sind da erlaubt? Ach komm, ein Zitat:

“Sie fassen die Gläser also nicht an den Stielen an, mit denen man sie elegant und ohne Fettflecken zu hinterlassen emporheben könnte. Nein, so wie Babys mit ihren Patschhändchen nach allem grapschen, was bunt ist und in den Mund geschoben werden kann, grapschen diese Leute nach dem bunten Inhalt des Glases.”
Gottfried Knapp, SZ vom 28. August 2012, Seite 11

Muss ich jetzt zahlen? An Herrn Knapp? An die Süddeutsche? An die Feuilleton-Redaktion? In die Kaffeekasse beim Pförtner?

Und dann heute die Erlösung. Auf der Titelseite die Überschrift: “Blogger zahlen nichts”. Puh, Glück gehabt. Da kann ich ja das vorsorgliche zurückgelegte Geld in eine nette Flasche Riesling investieren, ein Glas mit Stiel habe ich schon. Wenn da nicht der letzte Satz wäre: “Es soll hier beim derzeit geltenden Rechtszustand bleiben.” Zustand?

Falls ich es noch nie erwähnt habe, mein größter Fehler im Leben war sicherlich die Berufswahl. Lobbyist wäre weitaus lustiger (und einträglicher) gewesen. Ein aktuelles Beispiel zeigt zdf.info (auf youtube) am Beispiel des Leistungsschutzrechts, das heute im deutschen Kabinett verhandelt wird.