Gestern (am Dienstag) fand ich in der SZ den netten kleinen Beitrag „Beim Trinken genießen„, den ich gerne hier rechts in der Spalte Gerne gelesen verlinkt hätte. Für einen Link kann ich aber nicht auf das Zeitungsexemplar auf dem Küchentisch verweisen, vor allem weil Frau T. dafür sorgen wird, dass es nicht sehr lange das „Zeitungsexemplar auf dem Küchentisch“ bleiben wird. Und wie die Erfahrung zeigt, wird Google noch ein paar neue Algorithmen erfinden müssen, um den dann tatsächlichen Aufenthalts- und Fundort ausfindig machen zu können.
In den Online-Auftritt der SZ hat es der kleine Text aber wohl nicht geschafft. Also kein Link. Ist vielleicht auch besser. Die Bundesregierung bastelt ja gerade am neuen Leistungsschutzrecht. Wer weiß, was da für Kosten auf mich zukommen könnten.
Also vielleicht ein Zitat? Ist das erlaubt? Hat jemand einen Überblick über die Urteile zum Urheberrecht im Internet? Sicher nicht der ganze Artikel, das würde auch gar nicht in die rechte Spalte passen. Aber ein Ausschnitt, wie viele Wörter sind da erlaubt? Ach komm, ein Zitat:
„Sie fassen die Gläser also nicht an den Stielen an, mit denen man sie elegant und ohne Fettflecken zu hinterlassen emporheben könnte. Nein, so wie Babys mit ihren Patschhändchen nach allem grapschen, was bunt ist und in den Mund geschoben werden kann, grapschen diese Leute nach dem bunten Inhalt des Glases.“
Gottfried Knapp, SZ vom 28. August 2012, Seite 11
Muss ich jetzt zahlen? An Herrn Knapp? An die Süddeutsche? An die Feuilleton-Redaktion? In die Kaffeekasse beim Pförtner?
Und dann heute die Erlösung. Auf der Titelseite die Überschrift: „Blogger zahlen nichts“. Puh, Glück gehabt. Da kann ich ja das vorsorgliche zurückgelegte Geld in eine nette Flasche Riesling investieren, ein Glas mit Stiel habe ich schon. Wenn da nicht der letzte Satz wäre: „Es soll hier beim derzeit geltenden Rechtszustand bleiben.“ Zustand?
Falls ich es noch nie erwähnt habe, mein größter Fehler im Leben war sicherlich die Berufswahl. Lobbyist wäre weitaus lustiger (und einträglicher) gewesen. Ein aktuelles Beispiel zeigt zdf.info (auf youtube) am Beispiel des Leistungsschutzrechts, das heute im deutschen Kabinett verhandelt wird.
In Frankreich hatte ein Politiker die Verschärfung des Urheberrechts gefordert – bis ihm so viele Urheberrechtsverletzungen auf seiner Homepage gezeigt wurden, dass er 20 Jahre im Gefängnis gelandet wäre, hätte man seine geforderten Maßstäbe angelegt. Danach ist er ganz still geworden.
Eine Rechtsschutzversicherung kann ich dir da auch nicht empfehlen, die übernehmen nämlich keine Urheberrechtsfälle wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit.
Du kannst auch Karl V. zitieren, wenn du damit kein Geld verdienst. Mein Münchner Anwalt hatte mir damals einen Zeitungsausschnitt geschickt, in dem der Anwalt, der mich abgemahnt hat, das behauptete. Und ich geh jetzt die Kohle umschaufeln, die ich mit dem Zitat damals verdient habe …
Rechtsschutzversicherer wäre auch eine Karriere-Option gewesen: Man braucht nur ein Konto, auf dem die Zahlungen einfließen und einen nett formulierten Standardbrief, der freundlich darauf hinweist, dass die Versicherung leider gerade in diesem Fall nicht zum Einsatz kommen könne. Mit der Bitte um Verständnis.
Ja, schade, dass keine echte Rechtssicherheit geschaffen wird aber ich kann den Gesetzgeber verstehen. Bei der Varianz an Angeboten ist es schwer etwas für alle geltende zu finden.
Wie in deinem Link angedeutet: „Mögliche Euros von Google & Co werden zum Überleben nicht reichen„. Also warum lassen sich die Verlage nichts einfallen, außer einem im besten Fall unnötigen, im schlechtesten Fall schädlichen Gesetz?